Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich.
AHS – Allgemein bildende höhere Schule
keine Aufnahmeprüfung erforderlich
NMS – Neue Mittelschule
keine Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- alle Pflichtgegenstände in der vertieften Bildung positiv absolviert wurden
- zwei Pflichtgegenstände in der vertieften Bildung positiv und ein Pflichtgegenstand in der grundlegenden Bildung positiv absolviert wurden UND die Klassenkonferenz sich gegen eine Aufnahmeprüfung entscheidet
In allen anderen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
MS – Mittelschule
keine Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“1
Aufnahmeprüfung erforderlich, wenn:
- Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Befriedigend“ und „Genügend“1
1 Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
Aufnahme in berufsbildende mittlere und höhere Schulen (bmbwf.gv.at)
Den Stoff der Aufnahmeprüfungen können Sie hier als PDF downloaden!